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   OLG Hamburg, 01.11.1985 - 12 WF 148/85 S   

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https://dejure.org/1985,3496
OLG Hamburg, 01.11.1985 - 12 WF 148/85 S (https://dejure.org/1985,3496)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.11.1985 - 12 WF 148/85 S (https://dejure.org/1985,3496)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. November 1985 - 12 WF 148/85 S (https://dejure.org/1985,3496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    ZPO § 620c
    Elterliche Sorge; Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung zur Regelung der elterlichen Sorge; weitere Ermittlungen nach mündlicher Verhandlung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 620 c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 182
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 21.01.1981 - 2 WF 1/81
    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.1985 - 12 WF 148/85
    Die Oberlandesgerichte Bamberg und Zweibrücken (FamRZ 1981, 294 und 1984, 916) haben in vergleichoaren Fällen den Standpunkt vertreten, die einstw. Anordnungen seien nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen, und haben die gegen sie gerichteten Beschwerden als unstatthaft verworfen.
  • OLG Brandenburg, 15.12.2022 - 10 UF 44/22

    Beschwerde im einstweiligen Anordnungsverfahren; Vorläufige Übertragung der

    Bei einem derartigen Verfahrensverlauf wird überwiegend vertreten, dass eine einstweilige Anordnung nicht mehr auf einer mündlichen Erörterung beruht, wenn nach der Erörterung weitere Ermittlungen durchgeführt wurden oder der Tatsachenstoff auf andere Weise erweitert wurde und eine Entscheidung erst danach ergeht (so für die nachträgliche Einreichung eines Berichts des Jugendamtes: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. April 2020 - 13 UF 59/20 -, Rn. 5, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. März 2020 - 2 UF 32/20 -, Rn. 57, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 1. Juli 2019 - 2 WF 140/19 -, Rn. 2, juris; KG Berlin, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 16 WF 234/07 -, Rn. 4, juris; Feskorn in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 57, Rn. 4; Dürbeck in: Prütting/Helms, FamFG, 6. Aufl., Rn. 13; a.A. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 1. November 1985 - 12 WF 148/85 S -, juris; Keidel/Giers, FamFG 20. Aufl. 2020, § 57 Rn. 5a).
  • OLG Köln, 05.11.2008 - 12 WF 156/08

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Abänderung einer Entscheidung

    Lediglich in den sogenannten "gemischt mündlich-schriftlichen Verfahren", in denen das Familiengericht zunächst mündlich verhandelt, dann Ermittlungen anstellt und diese in seinem Anordnungsbeschluss ohne erneute Verhandlung verwertet, ist umstritten, ob der Beschluss auch aufgrund mündlicher Verhandlung ergeht und deshalb anfechtbar ist (Zöller-Philippi, ZPO, 26. Auflage, § 620 c, Rdn. 8; Hanseatisches Oberlandesgericht, FamRZ 1986, 182; a.A. OLG Bamberg, FamRZ 81, 294; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 521; OLG Zweibrücken, FamRZ 1984, 916).
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